CASINO-NACHT Überblick
"Nach Artikel 29 Absatz 1 des oben genannten Gesetzes vom 19. November 2009 über Glücksspiel (Gesetzblatt Nr. 201, Punkt 1540, in der geänderten Fassung) ist es verboten, Glücksspielspiele, (...) Wett Systeme und Glücksspielautomaten zu bewerben und zu fördern." Das Verbot gilt für Casinos – sowohl während öffentlicher Veranstaltungen als auch bei geschlossenen Feiern.
Was die Werbung betrifft, ist es wichtig, dass die Verbreitung von Marken (…) und Informationen über die Orte, an denen die Spiele oder Wetten gespielt oder angenommen werden, sowie die Teilnahmebedingungen öffentlicher Art sind.
Folglich dürfen wir nach dem Gesetz in Polen keine Informationen zu diesem Firmenveranstaltungsangebot veröffentlichen.
Ruf uns an oder schreib uns eine E-Mail für die Details und wir senden dir das vollständige Angebot - es ist irgendwie in Ordnung, ein personalisiertes Angebot zu senden, solange wir es nicht öffentlich machen.
* Nur Personen mit Lichtbildausweis dürfen das Casino betreten.